Die EU-Roaming-Verordnung gilt für EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Bei Aktivierung des regulierten EU Roaming-Tarifes kannst du deinen Inlandstarif in folgenden Ländern nutzen.
Zone 1 (EU – reguliert): Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Griechenland, Irland, Italien, La Réunion, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern) sowie alle weiteren Länder, für die die Preisvorgaben gem. der Verordnung (EU) 2022/612 vom 06.04.2022 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung finden. Soweit die Preisvorgaben gem. der genannten EU- Verordnung in einem Land nicht mehr anwendbar sind, fällt das Land automatisch in die Zone 2 und es gelten der für diese Zone ausgewiesene Preis und andere Vorgaben zur Dienstqualität.
Für Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht.
Die EU Roaming Verordnung gilt nicht für die Schweiz.
Beim Aufenthalt in einem grenznahen Gebiet, aber noch in Deutschland, kann es sein, dass das Handy eine Roaming-Verbindung aufbaut. Meistens liegt es daran, dass an dem Gerät die automatische Netzwahl aktiviert ist. Das Handy sucht sich das stärkste verfügbare Netz, in diesem Fall das des ausländischen Netzbetreibers.
Wir empfehlen, in diesen Regionen Roaming zu deaktivieren oder die manuelle Netzwahl zu aktivieren. Aus den angezeigten Anbietern wird das Netz ausgewählt, in dem GPRS oder LTE möglich ist. Wie es funktioniert, ist in der Betriebsanleitung des Gerätes beschrieben. Auch in unserer Handyhilfe gibt es hierzu Tipps.